Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat kürzlich entschieden, dass Studierende keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf höheres Bafög haben. Diese Entscheidung betont, dass die Höhe der Leistungen eine politische und keine rechtliche Frage ist. Bafög, was für Ausbildungsförderung steht, wird Studierenden gewährt, die nicht genug Mittel für ihren Lebensunterhalt besitzen.
Die Höhe der Bafög-Leistungen wird durch politische Entscheidungen festgelegt und sollte im Parlament diskutiert werden. Ein konkretes Gerichtsverfahren zur Überprüfung der Bafög-Grundpauschale führte zur aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es sei darauf hingewiesen, dass der Bafög-Satz vor Kurzem angehoben wurde, um die Unterstützung für Studierende zu verbessern.
Die Diskussion um die angemessene Höhe des Bafög-Satzes muss daher im politischen Raum geführt werden. Das Gerichtsurteil macht deutlich, dass die Frage nach der Bafög-Höhe eine politische und keine rechtliche ist, was zu weiteren politischen Debatten führen könnte.