Ein 18-jähriger Mann aus Ebersberg sorgte für Aufsehen, als er vor Gericht stand, weil er einen Supermarktmitarbeiter beleidigt hatte. Der Vorfall ereignete sich, als der junge Mann aufgrund eines Einlassstopps in den Laden nicht hineingelassen wurde. Trotz des Verbots kehrte er zurück und beleidigte den Sicherheitsmitarbeiter erneut. Ein Zeuge bestätigte, dass der Angeklagte den Mitarbeiter als „Hurensohn“ beschimpfte.
Das Jugendgericht verurteilte den jungen Mann zu 32 Sozialstunden, eine Strafe, die er als zu drastisch empfand. Während der Verhandlung wirkte er vor Gericht zurückhaltend und führte Erinnerungslücken aufgrund seines Alkoholkonsums an. Die Entscheidung des Gerichts stieß bei ihm auf Unverständnis und Kritik.