Deutsche sind zurückhaltend beim Thema Trinkgeld für Handwerker – nur 28% geben ein Trinkgeld, während 47% eine Bewirtung anbieten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Trinkgeld, da es eine freiwillige Gabe ist.
Empfohlene Trinkgeldhöhe: Für zwei Arbeitsstunden wird eine Höhe von 5-10 Euro empfohlen, bei längeren Aufträgen sollten es 20-30 Euro sein.
Interessanterweise ist Trinkgeld für Handwerker steuerfrei für Arbeitnehmer, jedoch müssen Unternehmer es als Betriebseinnahme erfassen.
Das Trinkgeldverhalten variiert je nach Kultur und Branche. Es wird empfohlen, angemessene Trinkgelder als Anerkennung für gute Arbeit zu geben. Die steuerlichen Regelungen zu Trinkgeld sollten stets beachtet werden.