Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, bestimmte Kosten für spezielle Arbeitskleidung steuerlich geltend zu machen, sofern sie diese nicht vom Arbeitgeber gestellt bekommen. Neben der Arbeitskleidung können auch andere berufsbezogene Ausgaben wie Arbeitsmittel, Umzüge oder Fortbildungen steuerlich abgesetzt werden.
Zu den wichtigen Details und Fakten gehört, dass die Kosten für die Anschaffung, Reinigung und Reparatur der Arbeitskleidung absetzbar sind. Die Arbeitskleidung muss dabei nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke geeignet sein. Beispiele für spezielle Arbeitskleidung, die absetzbar ist, sind Uniformen, Schutzanzüge und spezielle Arbeitsschuhe. Es ist jedoch zu beachten, dass erstattete Kosten vom Arbeitgeber den absetzbaren Betrag reduzieren.
Weitere absetzbare Ausgaben in der Steuererklärung können beispielsweise Kosten für Arbeitsmittel, Umzüge oder Fortbildungen sein. Arbeitnehmer können durch die gezielte Angabe berufsbezogener Ausgaben ihre steuerliche Belastung reduzieren, selbst wenn der Arbeitgeber bestimmte Kosten nicht übernimmt.