Hausbesitzer können Kosten für Gartenarbeiten von der Steuer absetzen, wenn sie einen Profi beauftragen. Dabei wird zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen unterschieden, die jeweils verschiedene Abzugsmöglichkeiten und Höchstgrenzen haben.
Unterschiedliche Arbeiten wie das Anlegen eines Gartenteichs, Rasenmähen oder Schädlingsbekämpfung können steuerlich geltend gemacht werden. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind zu 20 Prozent absetzbar, wobei es unterschiedliche Höchstgrenzen gibt. Es ist wichtig, dass die Kosten transparent und getrennt in Rechnungen aufgeführt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Rechnungen auf zwei Jahre aufzuteilen, um den Steuervorteil zu vergrößern.
Insgesamt können Hausbesitzer einen Steuervorteil von bis zu 5.200 Euro für Gartenarbeiten erhalten. Es wird empfohlen, bei hohen Handwerkerkosten eine Aufteilung der Rechnung auf zwei Jahre mit dem Betrieb zu vereinbaren, um den Steuervorteil zu maximieren.